Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle.
Wer einen Stallhelfer beschäftigt, um das Gröbste zu erledigen, der muss seinen Mitarbeiter auch gemäß den gesetzlichen Vorgaben entlohnen. Nähere Informationen zu diesem Thema entdecken Sie in unserem Videointerview mit Rechtsanwalt Helmut Schneider aus Kaiserslautern.
Quelle: Text und Bilder Tanja Mundt-Kempen
Schnitt: Pferdeseite.TV Maik Feldmann